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statikLüfter Grundlagen – Allgemeine Informationen
Gefährliche Orte erkennen: Das richtige Werkzeug

Geschlossene Räume (Behälter) gehören zu den gefährlichsten und lebensbedrohlichsten Arbeitsplätzen in der Industrie. Deshalb ist das Einrichten von Ventilatoren, Atemschutzgeräten und PPE Geräten ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes, sowie Sicherheitsprogramme der Unternehmen.

Die Auswahl der richtigen Geräte und Sicherheits-Training mit dem richtigen „Gefahren Abwehr Equipment“, kann die Gefahren  von möglichen Unfällen reduzieren.
Um das richtige Werkzeug auszuwählen, muss zuerst festgestellt werden, ob der Arbeitsplatz ein gefährlicher oder nicht gefährlicher Ort ist.

  1. Was ist ein gefährlicher Ort
    Alle geschlossenen Räume sollten als gefährliche Orte bezeichnet werden, wenn nicht das Gegenteil bewiesen ist. Die Bundesstaatliche OSHA bezeichnet den NEC als die Bibel für Hinweise in Bezug auf gefährliche Plätze.
    NEC definiert gefährliche Orte so:
    „Wo Feuer oder Explosionsgefahr, aufgrund flammbarer Gase oder Dämpfen, entzündbarer Flüssigkeiten, brennbarem Staub, oder zündfähige Fasern, existieren könnte „

  2. NEC teilt gefährliche Orte in drei Bereiche ein: Typ, Zustand und Natur
    A. 3 Typen eingeteilt in Klassen:
    Klasse 1 (NEC – 500-5) Areale in denen flammbare Gase oder Dämpfe einen gefährlichen Grad überschreiten
    Klasse 2 (NEC – 500-6) Areale in denen brennbarer Staub auftritt
    Klasse 3 (NEC – 500-7) Areale in denen leicht entzündbare Fasern, brennbare Schwebstoffe aufgrund der Verarbeitung auftreten.
    B. Zustand
    Es gibt zwei Gefahrenarten,  auch genannt Division:
    Division 1 (NEC – 800-5, 6, 7) Die Gefahr ist ständig präsent
    Division 2 (NEC – 500-5, 6, 7) Die Gefahr ist latent, tritt zufällig auf, so wie das Auslaufen von Benzin oder Chemikalien aus einem Tank.
    C. Natur
    Die Natur von gefährlichen Substanzen wir in Gruppen eingeteilt
    Gruppe A, B, C oder D, Gruppe A sind flüchtige Stoffe (Acetylene), Gruppe D sind flammbare Propane.
    Entzündliche Gase und Dämpfe fallen in die Gruppe A, B, C oder D.
    Gruppe E, F und G: Gruppe E ist leitfähiger und explosiver Metallstaub, Gruppe F ist Carbon-Staub, Gruppe G  ist Mehl und Getreidestaub.
    Alle Klasse 2 Bereiche, brennbarer Staub, fallen unter Gruppe E, F oder G.
    Nicht in die Gruppen eingeteilt: Gefahrenquellen die sich aus Textil- oder Holzfasern ergeben, Klasse 3 Areale, entzündbare Fasern und Schwebstoffe.